Rechtsprechung
VG Dresden, 12.01.2015 - 6 K 231/13 |
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.01.2015 - 6 K 231/13
- OVG Sachsen, 18.08.2016 - 3 A 153/15
Wird zitiert von ... (3)
- VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19
Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur …
Das Recht auf Familie kann erst dann betroffen sein, wenn der Ehegatte seine das Familieneinkommen sichernde Arbeit nicht mehr von der bisherigen gemeinsamen Wohnung der Familie aus nachgehen kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 - Juris Rdnr. 92; VG Weimar, Urteil vom 07.07.2016 - 6 K 231/13 We; nachfolgend Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.12.2016 - 4 ZKO 416/15).So stellte das erkennende Gericht bereits mit Urteil vom 07.07.2016 (a. a. O.) fest - in diesem Verfahren wandte sich der Beigeladene zu 38. gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer -, dass eine Unzumutbarkeit einer täglichen Hin- und Rückfahrt zwischen dem familiären Wohnort und dem Beschäftigungsort nicht vorlag.
Nach Angaben des Beigeladenen zu 38. im dortigen Verfahren besaß er die Hauptwohnung in E vielmehr für den Erwerb des Stadtratsmandats in E als nicht das Familieneinkommen sichernde Tätigkeit (VG Weimar, Urteil vom 07.07.2016 - a. a. O.; nachfolgend Thüringer Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 28.12.2016 - a. a. O.).
- OVG Sachsen, 18.08.2016 - 3 A 153/15
Beweiswürdigung, Sachaufklärung, Bordsteinabsenkung
beglaubigte Abschrift Az.: 3 A 153/15 6 K 231/13.Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 12. Januar 2015 - 6 K 231/13 - zuzulassen, wird abgelehnt.
- VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15
Zahlung einer Zulage wegen Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes - Beweislast; …
Diese wurde zunächst unter dem Aktenzeichen 6 K 231/13 geführt.